AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Fassung: 11. November 2025

aigenberger.com
Cornelia Aigenberger
Lindengasse 56/18-19, c/o Impact Hub Vienna
1070 Wien, Österreich
E-Mail: cornelia@aigenberger.com


1. Geltung und Vertragsabschluss

1.1 aigenberger (im Folgenden „Dienstleisterin") erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Dienstleisterin und dem*der Kund*in, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar (B2B).

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem*der Kund*in sind nur wirksam, wenn sie von der Dienstleisterin schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt werden.

1.3 Geschäftsbedingungen des*der Kund*in  werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. 

1.4 Änderungen der AGB werden dem*der Kund*in bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn diese*r den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der*die Kund*in in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote der Dienstleisterin sind freibleibend und unverbindlich.


2. Konzept- und Ideenschutz

Hat der*die potenzielle Kund*in die Dienstleisterin vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Dienstleisterin dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Dienstleisterin treten der*die potenzielle Kund*in und die Dienstleisterin in ein Vertragsverhältnis. Auch diesem Vertrag liegen die AGB zugrunde.

2.2 Die*der potenzielle Kund*in anerkennt, dass die Dienstleisterin bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl sie*er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

2.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Dienstleisterin ist dem*der potentiellen Kund*in schon aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus konzeptionelle und methodische Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Entwicklungsprozesses und können als Ursprung der Leistungserbringung definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Leistung ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Konzepte, Strukturen, Übungsformate, didaktische Methoden, Unterlagen und systematische Ansätze angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

2.5 Der*die potenzielle Kund*in verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Dienstleisterin im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Ideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

2.6 Sofern der*die potenzielle Kund*in der Meinung ist, dass ihm*ihnr von der Dienstleisterin Ideen präsentiert wurden, auf die er*sie bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat sie*er dies der Dienstleisterin binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

2.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Dienstleisterin dem*der potentziellen Kund*in eine für ihn*sie neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee von dem*der Kund*in verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Dienstleisterin dabei verdienstlich wurde.

2.8 Der*die potenzielle Kund*in kann sich von ihren*seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Dienstleisterin ein.


3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des*der Kund*in

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag, der Auftragsbestätigung durch die Dienstleisterin sowie dem Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Dienstleisterin. Innerhalb des von dem*der Kund*in vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit der Dienstleisterin.

3.2 Der*die Kund*in wird der Dienstleisterin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er*Sie wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Der*Die Kund*n trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner*ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Dienstleisterin wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.3 Bei Online-Veranstaltungen ist der*die Kund*in verpflichtet, für die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme zu sorgen (z.B. funktionierende Internetverbindung, Zugang zu erforderlichen Tools, aktueller Browser). Die Dienstleisterin haftet nicht für technische Probleme.

3.4 Der*Die Kund*in ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Logos, Daten etc.) auf Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Dienstleisterin haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Dienstleisterin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der*die Kund*in die Dienstleisterin schad- und klaglos.


4. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter

4.1 Die Dienstleisterin ist nach freiem Ermessen berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen (z.B. Gastreferent*innen, technische Dienstleister, Plattformanbieter) und/oder derartige Leistungen zu substituieren.

4.2 Die Beauftragung von Dritten erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des*der Kund*in, letztere nach vorheriger Information. Die Dienstleisterin wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

4.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem*der Kund*in namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der*die Kund*in einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.


5. Termine und Stornierung

5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Dienstleisterin schriftlich zu bestätigen.

5.2 Verzögert sich die Leistung der Dienstleisterin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt, Krankheit, technische Störungen bei Drittanbietern und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der*die Kund*in und die Dienstleisterin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Befindet sich die Dienstleisterin in Verzug, so kann der*die Kund*in vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er*sie der Dienstleisterin schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des*der Kund*in wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.4 Stornierung durch den*die Kund*in bei Veranstaltungen:

  • Bei Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung oder Umbuchung auf einen anderen Termin
  • Bei Stornierung 7-13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des vereinbarten Entgelts
  • Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% des vereinbarten Entgelts
  • Bei Nichterscheinen ohne Absage: 100% des vereinbarten Entgelts

5.5 Die Dienstleisterin behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


6. Vorzeitige Auflösung

6.1 Die Dienstleisterin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der*die Kund*in zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  • der*die Kund*in fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt;
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des*der Kund*in bestehen und diese*r auf Begehren der Dienstleisterin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Dienstleisterin eine taugliche Sicherheit leistet.

6.2 Der*die Kund*in ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Dienstleisterin fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.


7. Honorar und Preise

7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Dienstleisterin für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Dienstleisterin ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, Vorauszahlungen und Zwischenabrechnungen zu vereinbaren. 

7.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Dienstleisterin für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

7.3 Alle Leistungen der Dienstleisterin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Dienstleisterin erwachsenden Barauslagen sind von der*dem Kund*in zu ersetzen.

7.4 Kostenvoranschläge der Dienstleisterin sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Dienstleisterin schriftlich veranschlagten um mehr als 15% übersteigen, wird die Dienstleisterin den*die Kund*in auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als von dem*der Kund*in genehmigt, wenn diese*r nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt von dem*der Kund*in von vornherein als genehmigt.

7.5 Wenn der*die Kund*in in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Dienstleisterin einseitig abbricht, hat er*sie der Dienstleisterin die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Dienstleisterin begründet ist, hat der*die Kund*in der Dienstleisterin darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB ausgeschlossen wird. Weiters ist die Dienstleisterin bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmerinnen der Dienstleisterin, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der*die Kund*in an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Dienstleisterin zurückzustellen.


8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

8.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Dienstleisterin gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Dienstleisterin.

8.2 Bei Zahlungsverzug des*der Kund*in gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der*die Kund*in für den Fall des Zahlungsverzugs, der Dienstleisterin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest EUR 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines*einer mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwält*in. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des*der Kund*in kann die Dienstleisterin sämtliche im Rahmen anderer mit dem*der Kund*in abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4 Weiters ist die Dienstleisterin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

8.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Dienstleisterin für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

8.6 Der*die Kund*in ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Dienstleisterin aufzurechnen, außer die Forderung des*der Kund*in wurde von der Dienstleisterin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.


9. Eigentumsrecht und Urheberrecht

9.1 Alle Leistungen der Dienstleisterin, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Unterlagen, Vorlagen, Aufzeichnungen), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Dienstleisterin und können von der Dienstleisterin jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der*die Kund*in erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der*die Kund*in die Leistungen der Dienstleisterin jedoch ausschließlich in Österreich und für eigene, interne Zwecke im eigenen Unternehmen nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Dienstleisterin setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Dienstleisterin dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der*die Kund*in bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Dienstleisterin, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

9.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Dienstleisterin, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den*die Kund*in oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Dienstleisterin und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des*der Urheber*in zulässig. Die Herausgabe sogenannter „offener Dateien" wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Dienstleisterin ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. Ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten" hat der*die Kund*in keinen Rechtsanspruch darauf.

9.3 Für die Nutzung von Leistungen der Dienstleisterin, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Dienstleisterin erforderlich. Dafür steht der Dienstleisterin und dem*der Urheber*in eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

9.4 Für die Nutzung von Leistungen der Dienstleisterin bzw. von Materialien, für die die Dienstleisterin konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Dienstleisterin notwendig.

9.5 Für Nutzungen gemäß Abs. 4 steht der Dienstleisterin im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

9.6 Der*die Kund*in haftet der Dienstleisterin für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

9.7 Aufzeichnungen: Veranstaltungen dürfen von dem*der Kund*in nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Dienstleisterin aufgezeichnet werden. Eine Weitergabe von Aufzeichnungen oder Unterlagen an Dritte ist untersagt.


10. Kennzeichnung

10.1 Die Dienstleisterin ist berechtigt, auf allen Materialien und bei allen Maßnahmen auf die Dienstleisterin und allenfalls auf den*die Urheber*in hinzuweisen, ohne dass dem*der Kund*in dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2 Die Dienstleisterin ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs der*die Kund*in dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zu dem*der Kund*in bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).


11. Gewährleistung

11.1 Der*die Kund*in hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Dienstleisterin, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem*der Kund*in das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Dienstleisterin zu. Die Dienstleisterin wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der*die Kund*in der Dienstleisterin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Dienstleisterin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Dienstleisterin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem*der Kund*in die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem*der Kund*in die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf ihre*seine Kosten durchzuführen.

11.3 Es obliegt auch dem*der Kund*in, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Dienstleisterin ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Dienstleisterin haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem*der Kund*in nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese von dem*der Kund*in vorgegeben oder genehmigt wurden.


12. Haftung und Produkthaftung

12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Dienstleisterin und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer*innen oder sonstigen Erfüllungsgehilf*innen („Leute") für Sach- oder Vermögensschäden des*der Kund*in ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat die*der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Dienstleisterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute".

12.2 Jegliche Haftung der Dienstleisterin für Ansprüche, die aufgrund der von der Dienstleisterin erbrachten Leistung gegen den*die Kund*in erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Dienstleisterin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Dienstleisterin nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des*der Kund*in oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der*die Kund*in hat die Dienstleisterin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

12.3 Schadenersatzansprüche des*der Kund*in verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Dienstleisterin. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.


13. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Dienstleisterin und dem*der Kund*in unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Dienstleisterin. Bei Versand geht die Gefahr auf die*den Kund*in über, sobald die Dienstleisterin die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Dienstleisterin und dem*der Kund*in ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Dienstleisterin sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Dienstleisterin berechtigt, den*die Kund*in an seinem*ihren allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

14.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Personen aller Geschlechter in gleicher Weise.


15. Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung von aigenberger, die unter https://aigenberger.com/datenschutz abrufbar ist.


16. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

16.1 Nutzung von KI-Tools

Die Dienstleisterin setzt bei der Erbringung ihrer Leistungen KI-gestützte Tools und Systeme ein, insbesondere Large Language Models (LLMs), Bild- und Videogenerierungstools sowie Recherche- und Analysetools. Der Einsatz dieser Tools dient der effizienten und qualitativ hochwertigen Leistungserbringung und entspricht dem aktuellen Stand der Technik in der Branche.

16.2 Qualitätssicherung und menschliche Kontrolle

Alle durch KI-Systeme erstellten oder unterstützten Inhalte werden von der Dienstleisterin oder ihren qualifizierten Mitarbeiter*innen geprüft, bearbeitet und qualitätsgesichert. Die Dienstleisterin behält sich vor, KI-generierte Inhalte anzupassen, zu ergänzen oder zu überarbeiten, um die bestmögliche Qualität und Passgenauigkeit für den*die Kund*in sicherzustellen.

16.3 Keine Garantie für Vollständigkeit und Fehlerfreiheit

KI-generierte Inhalte können trotz sorgfältiger Prüfung Ungenauigkeiten enthalten. Die Dienstleisterin übernimmt keine Gewähr für die absolute Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit von KI-gestützten Outputs. Der*die Kund*in wird darauf hingewiesen, erhaltene Inhalte und Empfehlungen eigenverantwortlich zu prüfen, insbesondere wenn diese für geschäftskritische Entscheidungen oder rechtlich relevante Zwecke verwendet werden sollen.

16.4 Urheberrecht und Nutzungsrechte

An rein KI-generierten Inhalten entstehen keine Urheberrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Die Dienstleisterin setzt KI-Tools jedoch überwiegend als Unterstützungswerkzeuge ein, wobei die menschliche Kreativität und Expertise im Vordergrund stehen. In diesen Fällen bleiben die üblichen urheberrechtlichen Regelungen gemäß Punkt 9 dieser AGB anwendbar.

16.5 Datenschutz

Bei der Nutzung von KI-Tools werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten. 

Bei der Nutzung von KI-Tools können personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:

  • Erstellung und Personalisierung von Trainingsunterlagen und Lehrmaterialien
  • Entwicklung individueller Prompts und AI-Workflows für Kunden
  • Optimierung unserer Dienstleistungen und Schulungsangebote
  • Recherche und Informationsbeschaffung im Rahmen der Leistungserbringung

Wichtig: Wir erheben grundsätzlich keine sensiblen personenbezogenen Daten (wie Gesundheitsdaten, biometrische Daten oder Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO) und geben diese auch nicht an KI-Systeme weiter. Bei der Verarbeitung von Kundendaten durch KI-Tools werden diese zuvor anonymisiert oder pseudonymisiert, sofern dies für den Verarbeitungszweck ausreichend ist.

Menschliche Kontrolle und Qualitätssicherung

Alle durch KI-Systeme erstellten oder unterstützten Inhalte werden von uns menschlich überprüft, bearbeitet und qualitätsgesichert, bevor sie an Kunden weitergegeben oder in Trainings verwendet werden. Die finale Entscheidung über Inhalte und Leistungen liegt stets bei qualifizierten Mitarbeiter*innen.

Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://aigenberger.com/datenschutz.

16.6 Schulungs- und Informationspflicht

Bei Trainings und Workshops zur Nutzung von KI-Tools weist die Dienstleisterin den*die Kund*in auf die sachgerechte und rechtskonforme Verwendung der Tools hin. Der*die Kund*in ist selbst dafür verantwortlich, die erworbenen Kenntnisse unter Einhaltung geltender Gesetze und Regelungen (insbesondere DSGVO und EU AI Act) anzuwenden.

16.7 Keine Haftung für Drittanbieter-Tools

Die Dienstleisterin haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Änderungen oder Einstellungen von KI-Tools durch deren Anbieter. Sollte ein genutztes Tool nicht mehr verfügbar sein, wird die Dienstleisterin nach Möglichkeit auf vergleichbare Alternativen zurückgreifen.

16.8 AI Act Compliance

Die Dienstleisterin setzt KI-Systeme im Einklang mit der EU-KI-Verordnung (AI Act) ein. Die genutzten Tools werden als Systeme mit minimalem Risiko eingestuft. Sollten sich durch neue rechtliche Anforderungen zusätzliche Kennzeichnungs- oder Transparenzpflichten ergeben, wird die Dienstleisterin diese umsetzen und den*die Kund*in entsprechend informieren.


Kontakt

Sollten Sie Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail unter cornelia@aigenberger.com oder per Post an Lindengasse 56/18-19, c/o Impact Hub Vienna, Wien, 1070, Österreich an uns.


 

Wien, Stand: 11. November 2025